GENEHMIGUNGEN

NEBENGEBÄUDE, gARTENHAUS, sCHeune, GARAGE ODER AUSSENKÜCHE

Ein Gartenhaus, Scheune, Carport, Garage, Überdachung, Außenküche: Dies sind Nebengebäude die Sie ohne Genehmigung im hinteren Bereich des Grundstücks errichten dürfen. Wichtig für ein Nebengebäude ist:

  • Die Lage auf dem Grundstück
  • Die Oberfläche
  • Die Höhe
  • Der Abstand zum Hauptgebäude (für ein Nebengebäude mit Dach mindestens 4 Meter)
  • Für geschützte Dorfansicht- und geschützten Stadtkern gelten andere Regeln

Wo darf ein nebengebäude errichtet werden?

Im hinteren Bereich eines Grundstücks! Auf jeden Fall hinter oder neben der Wohnung.

Der hintere Bereich ist: ‘Das Gelände hinter der Linie, die das Hauptgebäude 1 Meter hinter der Vorderseite durchquert und von dort parallel zum angrenzenden öffentlich zugänglichen Bereich verläuft, ohne das Hauptgebäude erneut zu durchqueren oder auf das Gelände hinter dem Hauptgebäude zu gelangen“. |Das Baugebiet umfasst den hinteren Bereich des Grundstücks sowie die Fläche die dem ursprünglichen Hauptgebäude hinzugefügt wurde (also alles außer dem ursprünglichen Hauptgebäude.

  • Hinterhöfe, also hinter der Wohnung
  • Seitengärten, ab 1 Meter hinter der Vorderfront (parallel zur Straße)
  • Nicht: Seitengärten die an öffentlich zugängliches Gelände angrenzen (bei einer Eckwohnung)
  • Wenn der Hinterhofbereich an einen öffentlich zugänglichen Bereich grenzt, ist ein Nebengebäude mindestens 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt
  • Ein Hinterweg zwischen Gärten gilt nicht als öffentlich zugänglicher Bereich
  • Eine angrenzende Wiese oder Naturschutzgebiet usw. gehört nicht zum Hinterhofbereich

Wie gross darf ein nebengebäude sein?

Die maximale Fläche aller Nebengebäude beträgt bei einem Baugebiet:

  • Kleiner oder gleich 100 m²: 50 % des Baugebiets;
  • Grösser als 100 m2 und kleiner oder gleich 300 m²: 50 m² plus 20% des Teils des Baugebiets das grösser ist als 100 m²;
  • Grösser als 300 m²: 90 m² zuzüglich 10% des Teils des Baugebiets, der grösser ist als 300 m², bis zu maximal 150 m²;
  • Wenn im Vergleich zum ursprünglichen Hauptgebäude bereits zusätzliche Gebäude hinzugefügt wurden, wird deren Fläche bereits in die Berechnung einbezogen!

WAS IST DIE MAXIMALE HÖHE EINES NEBENGEBÄUDES?

Ein Nebengebäude mit einem Flachdach darf 3 Meter hoch sein
Ein Nebengebäude mit Dach kann je nach Abstand zur Grundstücksgrenze eine Dachrinne von 3 Metern und einen First von 5 Metern haben *
Innerhalb der Zone von 4 Metern ab dem Hauptgebäude beträgt die maximale Höhe das Erdgeschoss plus 30 cm
*) Seit einigen Jahren ist es möglich Nebengebäude mit einem Dach und höher als 3 Meter zu bauen. Dies gilt nur für Nebengebäude die sich mindestens 4 Meter vom Hauptgebäude (die Wohnung) befinden. Die maximale Höhe wird mit der folgenden Formel berechnet: Firsthöhe (m) = (Abstand zur Grundstücksgrenze (m) x 0,47) + 3 Meter ( s. Beispiel in der Abbildung unten)

Achtung:

  • Die Nutzung eines Nebengebäudes ist dem Eigenheim untergeordnet, eine Nutzung als eigenständiges Eigenheim ist nicht gestattet.
  • Es sei denn, es handelt sich um ein informelles Pflegeheim
  • Es ist nicht gestattet, im Dach einen Wohnraum zu schaffen
  • Nebengebäude bei Wohnwagen und Ferienwohnungen sind nicht genehmigungsfrei
  • Nebengebäude in der Nähe von Denkmälern sind nicht genehmigungsfrei
  • In einer geschützten Dorfansicht oder in einem geschützten Stadtkern sind Nebengebäude nur dann genehmigungsfrei wenn der Flächennutzungsplan dies zulässt. Zudem darf sich das Nebengebäude nur hinter der Wohnung befinden, also nicht in einem Seitengarten.

Achtung: Sie sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht. Diese Seite dient lediglich als zusätzliche Information für Sie. Im Zweifelfall  sollten Sie sich immer mit Ihrer Gemeinde in Verbindung stellen.

WIR BEGLEITEN SIE GERNE WÄHREND DES KOMPLETTEN PROZESSES

Wir teilen gerne unser Wissen. Bitte, nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Erstgespräch.

Unsere Berater werden alles für Sie skizzieren

Während des Beratungsgespräches mit unseren Beratern stehen Ihre Wünschen an erster Stelle. Egal ob Sie bereits eine Entscheidung getroffen haben oder sich noch in der Erkundungsphase befinden; wir sind Ihnen gerne behilflich. Auf unserem Ausstellungsgelände (1000 m2) können wir Ihnen viele Möglichkeiten zeigen. Alles was Sie hier finden, kann an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Zeichnen

Nachdem unsere Berater Ihre Wünsche ermittelt und Ihnen ein passendes Angebot unterbreitet haben, kommen unsere Arbeitsvorbereiter ins Spiel. Sie stellen Zeichnungen mit entsprechenden 3D-Ansichten zur Verfügung, um Ihnen eine perfekte Vorstellung davon zu geben, was Sie von uns erwarten können. Diese werden Ihnen auch zur Prüfung zugeschickt, damit wir sicherstellen können, dass wir Ihre Wünsche korrekt umgesetzt haben.

Produktion

Nach Freigabe der Zeichnung wird Ihr Gartenhaus, Ihre Überdachung, Ihr Lagerraum oder Schuppen in unserer eigenen Werkstatt mit erfahrenen Fachleuten hergestellt.

Im Tuinhuiscentrum van de Munckhof wird alles im eigenen Haus gefertigt, wodurch wir nahezu alle Ihre Wünsche erfüllen können.

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