ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON TUINHUISCENTRUM VAN DE MUNCKHOF B.V.

 

Achtung: die Nachstehenden allgemeinen geschäftsbedingungen sind eine Übersetzung der ursprünglichen niederländischen geschäftsbedingungen. letzteres bleibt weiterhin anwendbar. 

 

1 Definitionen.

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgende Definitionen verwendet:

Angebot: Von VDM angebotene Produkte und abgegebene Angebote, die als einseitige Rechtshandlung des Angebots im Sinne von Artikel 6:217 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu qualifizieren sind.

Annahme: die Annahme des Angebots von VDM durch den Käufer, die als einseitige Rechtshandlung der Annahme im Sinne von Artikel 6:217 BW des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zustande kommt. Diese Annahme muss nicht schriftlich erfolgen.

Ab Werk: Übersetzung Ex Works, gemäß den Incoterms.

Verbraucher: Jede natürliche Person die mit VDM einen Vertrag abschließt, ohne dass es sich dabei um die Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders angegeben, bezieht sich der Begriff “Käufer” auch als Verbraucher.

Handelsvertrag: Ein Vertrag zwischen VDM und Käufer, der kein Verbraucher ist.

Käufer: die Rechtsperson oder natürliche Person, die VDM einen Auftrag zur Lieferung und ggf. Montage von Produkten erteilt.

Vereinbarung: Alle bestehenden und künftige Vereinbarungen zwischen VDM und Käufer hinsichtlich der Lieferung und ggf. Montage von Produkten.

Parteien: VDM und Käufer.

Produkte: Alle von VDM angebotenen und gelieferten Gartenhäuser, Holzgebäude, Zubehör und andere Gegenstände.

Schriftlich: Per Post oder E-Mail:

VDM: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tuinhuiscentrum van de Munckhof B.V., die verkaufende Partei.

Bedingungen: Die aktuellste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VDM, die auch bei der Handelskammer hinterlegt ist.

 

2 Identität

2.1 Name: Tuinhuiscentrum van de Munckhof B.V.

Besuchs- und Postadresse: Schansweg 13, 5758 RG Neerkant (Nordbrabant)

Telefonnummer: 0031(0)774661443

E-Mail Adresse: info@tuinhuiscentrum.nl

Handelskammernummer: 67650171

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL857109716B01

 

3 Anwendbarkeit

3.1 Diese Bedingungen sind auf alle bestehenden und künftigen Angebote und Verträge von VDM anwendbar und ein Bestandteil davon.

3.2 Die Anwendbarkeit allgemeiner (Einkaufs-)Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

3.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Text der Bedingungen und der Vereinbarung, prävalieren die Bestimmungen der Vereinbarung.

3.4 Die Bedingungen gelten auch für alle Verträge, die zwischen VDM und von VDM beauftragten Dritten geschlossen werden die von VDM zur Durchführung der Vereinbarung eingesetzt werden.  Der von VDM beauftragte Dritte kann – sofern er direkt vom Käufer in Anspruch genommen wird –  Bedingungen gegenüber dem Käufer geltend machen.

3.5 Wenn VDM zu irgendeinem Zeitpunkt ihre Rechte aus der Vereinbarung und/oder den Bedingungen nicht (sofort) ausübt, beeinträchtigt dies nicht ihr Recht und ihre Möglichkeit dies in der Zukunft aus von ihr bestimmten Gründen (dennoch) zu tun.

3.6 Falls sich herausstellt, dass eine der Bestimmungen der Vereinbarung oder dieser Bedingungen nichtig oder anfechtbar ist, bleiben die übrigen Bedingungen und der Vereinbarung weiterhin in vollem Umfang gültig. Die Parteien werden dann in Verhandlungen treten, um eine neue Bestimmung als Ersatz zu vereinbaren, die so weit wie möglich dem Zweck und dem Sinn der nichtigen oder anfechtbaren Bestimmung entsprechen soll.

3.7 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

4 Änderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen von der Vereinbarung und den Bedingungen müssen ausdrücklich, schriftlich und im Voraus von den Parteien vereinbart werden. Werden Änderungen auf andere Weise übermittelt, geht das Risiko für die Durchführung der Änderung zu Lasten des Käufers.

4.2 VDM behält sich das Recht vor, den Text der Allgemeinen Bedingungen zu ändern und wird den Käufer hierüber informieren.

 

5 Angebote

5.1 Alle Angebote von VDM sind unverbindlich und erfolgen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Preise und Spezifikationen gemacht, vorbehaltlich von Schreibfehlern und Änderungen. Die Angebote basieren auf der Lieferung unter normalen Bedingungen während normaler Arbeitszeiten.

5.2 Wenn ein unverbindliches Angebot vom Käufer akzeptiert wird, behält VDM sich das Recht vor, das Angebot innerhalb von 5 Tagen nach Ablauf Erhalt der Akzeptanz ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.

5.3 VDM behält sich das Recht vor, Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, die auf seiner Website sowie in seinem Katalog, seinen Broschüren und anderen Werbematerialien dargestellt und beschrieben werden.

5.4 Wird VDM aufgefordert, dem Käufer ein Angebot zu unterbreiten, aber keine Vereinbarung aufgrund dieses Angebots zustande kommt, ist VDM berechtigt, dem Käufer die mit der Abgabe des Angebots verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

6 Vereinbarung

6.1 Die Vereinbarung zwischen VDM und dem Käufer kommt zustande, wenn a) die Parteien die Vereinbarung unterzeichnen; oder b) der Käufer einem Angebot von VDM zustimmt; oder c) VDM bereits mit ihren (Vorbereitungs-)Arbeiten und der Ausführung der Vereinbarung begonnen hat.

6.2 Aufträge und Annahmen von Angeboten durch den Käufer sind unwiderruflich. Für den Käufer, der ein Verbraucher ist, gilt die abweichende Regelung des Artikels 22 des Widerrufsrechts des Verbrauchers.

6.3 Durch den Vertragsabschluss garantiert der Käufer, dass er über eine ausreichende Kreditwürdigkeit zur Erfüllung seiner Verpflichtungen verfügt. VDM ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Informationen von Dritten über die Kreditwürdigkeit des Käufers einzuholen. VDM kann Bedingungen für den Vertragsabschluss mit dem Käufer festlegen, sowie: (vollständige oder teilweise) Vorauszahlung oder andere abweichende Zahlungsmodalitäten, denen der Käufer im Voraus zustimmt.

6.4 (Mündliche) Vereinbarungen die vor oder nach Vertragsabschluss getroffen wurden, auch wenn sie von Untergegebenen von VDM gemacht wurden, binden VDM erst, nachdem sie von VDM gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wurden.

6.5 VDM ist berechtigt, Dritte für die Durchführung der Vereinbarung einzusetzen.

 

7 Daten

7.1 Der Käufer gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag an VDM übermittelten Daten und Informationen.

7.2 Der  Käufer stellt VDM alle Informationen über den Verwendungszweck der Produkte, die Bedingungen, denen die Produkte ausgesetzt werden, die Verarbeitungsmethode und alle weiteren Informationen und Daten zur Verfügung, von denen der Käufer vernünftigerweise verstehen kann, dass sie für die Durchführung der Vereinbarung notwendig sind.

7.3 Wenn notwendige Daten für die Durchführung der Vereinbarung, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht gemäß den Vereinbarungen VDM zur Verfügung gestellt werden, hat VDM das Recht, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und die Durchführung der Vereinbarung auszusetzen.

 

8 Modelle / Bilder

8.1 Wenn VDM ein Modell, Muster oder eine Demonstration anzeigt, erfolgt dies lediglich als Hinweis.  Die zu liefern Produkte können vom dem Modell, Muster oder der Demonstration abweichen und daraus können keine Rechte abgeleitet werden.

8.2 Die in den Katalogen, Angeboten, Bildern, Anzeigen und/oder Preislisten enthaltenen Modelle, Bilder, Zahlen, Grössen, Gewichte oder Beschreibungen dienen nur als Hinweis und es können daraus keine Rechte abgeleitet werden.

 

9 Informationen / Beratung

9.1 Die auf der Website und in anderen Veröffentlichen von VDM bereitgestellten Informationen und Beratungen basieren auf der Verwendung und/oder Verarbeitung der Produkte nach allgemein anerkannter Standards und unter normalen Bedingungen, abhängig von den jeweiligen Umständen.

9.2 Die von VDM bereitgestellten Informationen und Beratungen haben einen allgemeinen und indikativen Charakter und sind für VDM nicht bindend.

9.3 die von VDM bereitgestellten Informationen, darunter Preise und Spezifikationen, unterliegen Tippfehlern und Änderungen.

 

10 Lieferzeit

10.1 Die von VDM angegebene Lieferzeit ist stets annähernd, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. VDM wird die Lieferzeit so viel wie möglich respektieren, es gibt jedoch keine strenge Frist 3 gemäß Artikel 6:83 Absatz a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

10.2 Eine Überschreitung der Lieferzeit führt nicht zu einem Verzug oder eine Haftung seitens VDM. Im Falle einer Lieferverzögerung wird VDM den Käufer unverzüglich benachrichtigen und ihm die neue Lieferzeit mitteilen.

10.3 Die Lieferzeit beginnt mit späteren der folgenden Zeitpunkte: a) der Tag des Vertragsabschlusses; b) der Tag, an dem VDM die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen (Unterlagen, Daten, Genehmigungen usw) von Käufer erhalten hat; c) der Tag, an dem VDM gemäß dem Vertrag eventuell von Käufer im Voraus zu zahlende Beträge erhalten hat.

10.4 Wenn die Frist, innerhalb der geliefert wird, in Tagen ausgedrückt ist, versteht man unter einem Tag einen Arbeitstag, der weder ein Ruhetag (Samstag oder Sonntag) noch ein Nationalfeiertag ist.

10.5 Lieferung erfolgt standardmäßig ab Werk von VDM in Neerkant, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

11 Standardlieferung

11.1 Der Zeitpunkt, zu dem die Produkte dem Käufer ab Werk zur Verfügung gestellt werden, gilt als Zeitpunkt der Lieferung und als Zeitpunkt, zu dem das Risiko für die Produkte von VDM auf den Käufer übergeht. Dies gilt auch wenn der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert oder unterlässt. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung auf Menge, Spezifikationen und mögliche Mängel zu überprüfen und dies unverzüglich schriftlich zu melden; andernfalls werden diesbezügliche Reklamationen nicht mehr bearbeitet.

11.2 Wenn die Produkte vom Käufer nach Ablauf der Lieferfrist nicht abgeholt wurden, werden die Produkte für ihn, jedoch auf sein eigenes Risiko, gelagert. VDM ist berechtigt, dem Käufer Lagerkosten in Rechnung zu stellen. VDM stellt dem Käufer die Produkte erst dann zur Verfügung, wenn der Käufer den vollständigen Kaufpreis sowie die zusätzlichen Kosten für Transport, Lagerung und ggf. Installation bezahlt hat.

11.3 Eine bei der Lieferung der Produkte mitgelieferte Rechnung, Frachtbrief, Lieferschein oder ein ähnliches Dokument dient als Nachweis für die Lieferung der auf diesem Dokument aufgeführten Produkte.

11.4 VDM ist berechtigt, Produkte die Teil der Vereinbarung sind, in Teillieferungen zu liefern.

 

12 Beschaffung

12.1 Die Lieferung durch Beschaffung an eine vom Käufer angegebenen Adresse erfolgt, ungeachtet des vorherigen Artikels nur wenn Parteien vor Vertragsabschluss zuvor die entsprechenden   Bedingungen vereinbart haben.

12.2 Die Versandkosten werden von VDM bei Vertragsabschluss soweit möglich gesondert angegeben. Der Käufer ist verantwortlich für die Versandkosten.

12.3 Die Art der Verpackung, des Transports, des Versands usw. wird von VDM bestimmt, sofern der Käufer keine speziellen Anweisungen an VDM erteilt hat, ohne dass VDM hierfür – mit Ausnahme der gesetzlichen Schadensatzersatzpflicht – eine Haftung übernimmt.

12.4 Die vom Käufer angegebene Lieferadresse muss über öffentliche, befestigte Straßen gut erreichbar sein. Es dürfen keine Transportbeschränkungen für diese Straße gelten. Der Käufer muss bei der Zustellung anwesend sein, um die Produkte persönlich entgegenzunehmen. Falls die Lieferung der Produkte an die vom Käufer angegebene Lieferadresse, nach Ansicht von VDM oder eines von ihr beauftragten Transporteurs, nicht möglich ist, werden die Produkte am Gehweg, oder auf einem verfügbaren Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Lastwagens oder Lieferwagens abgeladen. In diesem Fall ist der Käufer selbst dafür verantwortlich, die Produkte zur Lieferadresse zu transportieren. VDM übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung. Wenn die Lieferung in unmittelbarer Nähe der vom Käufer angegebenen Lieferadresse, nach Ansicht von VDM oder eines von ihr beauftragten Transporteurs, ebenfalls nicht möglich ist, wird ein neuer Liefertermin vereinbart. Alle zusätzlichen Kosten von VDM und/oder eines von ihr beauftragten Transporteurs gehen zu Lasten des Käufers.

12.5 Im Falle einer Lieferung durch VDM oder einen von ihr beauftragten Transporteur geht das Risiko für die Produkte auf den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung über. Dies gilt uneingeschränkt auch dann, wenn die Lieferung nicht erfolgreich ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung auf Mengen, Spezifikationen und evtl. Mängel (einschließlich Transportschäden) zu überprüfen und dies unverzüglich schriftlich zu melden. Andernfalls werden diesbezügliche Reklamationen nicht mehr bearbeitet.

12.6 Im Falle einer Lieferung durch einen von Käufer benannten Transporteur, geht das Risiko für die Produkte bereits auf den Käufer über, sobald VDM die Produkte diesem benannten Transporteur übergibt. Bei Übergabe durch VDM muss der vom Käufer beauftragte Transporteur die Produkte auf Menge, Spezifikationen und evtl. Mängel zu prüfen und dies unverzüglich schriftlich zu melden. Andernfalls werden diesbezügliche Reklamationen nicht mehr bearbeitet.

12.7 Eine bei Lieferung der Produkte mitgelieferte Rechnung, Frachtbrief, Lieferschein, dient als Nachweis für die Lieferung der darin aufgeführten Produkte.

12.8 VDM ist berechtigt, Produkte die Teil der Vereinbarung sind, in Teillieferungen zu liefern.

 

13 Installation durch Käufer

13.1 Der Käufer ist für die Installation der Produkte verantwortlich, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

13.2 VDM haftet nicht für Personen- oder Sachschäden (einschließlich der Produkte) die durch die Installation der Produkte durch den Käufer entstehen.

 

14 Installation durch VDM

14.1 Die Installation der Produkte durch VDM erfolgt, ungeachtet des vorstehenden Artikels, nur dann, wenn sich die Parteien vor Vertragsabschluss über die damit verbundenen Bedingungen geeinigt haben.

14.2 Die Kosten für die Installation werden von VDM, soweit möglich, bei Vertragsabschluss gesondert angegeben. Der Käufer wird die Kosten für die Aufstellung an dem Aufsteller oder an VDM bezahlen. Zu den Montagekosten gehören auch die Kosten für von VDM gemietete Hilfsmittel wie Klettermaterial, Bagger, Flaschenzüge und/oder Hebezeuge sowie Gerüstmaterialien.

14.3 Vor Vertragsabschluss muss der Käufer VDM über Hindernisse informieren, die der Aufstellung der Produkte im Wege stehen könnten, darunter: (überhängende) Bäume und/oder Pflanzen, Baum- und/oder Pflanzenwurzeln, Fundamente und/oder Fundamentreste, Teiche und/oder Schwimmbäder, Zäune, Gitter, Dächer, unterirdische und/oder oberirdische Leitungen bzw. Kabel, Gebäude und/oder Bauwerke.

14.4 Zu Beginn der Installation der Produkte  muss der Käufer:

  1. persönlich anwesend sein, um den Standort, die Höhe und den Abstand der zu installierenden Produkte zu bestimmen. Sobald mit den Arbeiten begonnen und die Installation ganz oder teilweise abgeschlossen ist, und dann auf Wunsch des Käufers Änderungen oder weitere Anpassungen vorgenommen werden müssen, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers.
  2. sicherstellen, dass der Standort frei zugänglich und frei von den in Artikel 14.3 aufgeführten Hindernissen ist, sofern diese die Installation behindern könnten;
  3. sicherstellen, dass der Standort mindestens 20cm tief ausgehoben und mit gelbem Sand aufgefüllt ist;
  4. über die in Artikel 15 genannten Genehmigungen verfügen.

14.5 Falls der Käufer seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 14.3 oder 14.4 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt und die Installation nach Ansicht von VDM nicht zumutbar ist, hat VDM das Recht die Installation zu verschieben bis der Käufer die von VDM als notwendig erachteten Maßnahmen getroffen hat. Falls der Käufer nicht bereit und/oder in der Lage ist diese Maßnahmen zu treffen, hat VDM das Recht von der Installation abzusehen. In diesem Fall hat der Käufer keine Ansprüche gegen VDM. Alle (zusätzlichen) Kosten die im Rahmen dieses Artikels entstehen, werden von ihm an VDM gezahlt.

14.6 Die durch die Installation der Produkte abgeschlossenen Arbeiten gelten als abgenommen, wenn VDM mitgeteilt hat, dass das Werk zur Abnahme bereit ist und der Käufer die Arbeiten akzeptiert hat. Bei der Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Ein vom Käufer festgestellter Mangel, der von VDM nicht anerkannt wird, wird im Abnahmeprotokoll als solcher vermerkt.

14.7 Wenn VDM mitgeteilt hat, dass das Werk zur Abnahme bereit ist und der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen danach mitteilt, ob er das Werk akzeptiert oder nicht, gilt das Werk als abgenommen. Wenn der Käufer die Produkte in Gebrauch nimmt, gilt das Werk ebenfalls als abgeschlossen.

14.8 Lehnt der Käufer das Werk ab, muss er dies schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Mängel, die der Grund für die Ablehnung sind, tun. Geringfügige Mängel die während der Wartungszeit problemlos behoben werden können, stellen keinen Ablehnungsgrund dar, sofern sie einer eventuellen Inbetriebnahme nicht entgegenstehen.

14.9 Wenn die Parteien feststellen, dass aufgrund der Art oder des Umfangs der Mängel vernünftigerweise nicht von einer Abnahme gesprochen werden kann, wird VDM in Absprache mit dem Käufer einen neuen Termin vereinbaren, an dem das Werk zur Abnahme bereit sein wird.

14.10 Ab dem Tag, an dem das Werk als abgenommen gilt, trägt der Käufer das Risiko für das Werk.

14.11 Mängel, die durch VDM anerkannt werden, werden so schnell wie möglich behoben.

14.12 Nach dem Tag an dem das Werk als abgeschlossen gilt, beginnt eine 30-tägige Wartungsfrist.

 

15 Genehmigungen

15.1 Der Käufer hat sicherzustellen, dass für die Installation erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig beantragt werden, und muss die diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrags einhalten. Wenn die Genehmigungen nicht erteilt werden, muss der Käufer VDM unverzüglich benachrichtigen und dies nachweisen. In diesem Fall hat der Käufer die Wahl, entweder die Lieferung und/oder Installation zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen, was bedeutet, dass VDM berechtigt ist, vom Käufer den dadurch entstandenen Schaden zurückzufordern.

16 Mehr- und Minderarbeit

Die Abrechnung von Mehr- und Minderarbeit erfolgt auf jeden Fall:

  • Bei Änderungen in der Vereinbarung oder den Ausführungsbedingungen;
  • Bei Abweichungen von den Beträgen der vorläufigen Posten;
  • In den Fällen, in denen die Abrechnung von Mehr- oder Minderarbeit zwischen den Parteien vereinbart wurden oder dies aus der tatsächlichen Durchführung der Arbeiten hervorgeht.

16.2 Falls sich bei der Endabrechnung der Arbeit herausstellt, dass der Gesamtbetrag der Minderarbeit den Gesamtbetrag der Mehrarbeit übersteigt, hat VDM Anspruch auf einen Betrag in Höhe 10% der Differenz dieser Gesamtbeträge.

16.3 Vorläufige Einzelposten sind in der Vereinbarung genannten Beträge, die im Angebot enthalten sind und entweder für  – die Anmietung von Hilfsmitteln; oder: den Einkauf und/oder die Verarbeitung von Baumaterialien, oder – die Durchführung von Arbeiten vorgesehen sind, die am Tag der Vereinbarung noch nicht ausreichend genau festgelegt sind und von VDM noch näher festgelegt werden müssen.

16.4 Bei den vorläufigen Einzelposten belasteten Ausgaben wird mit den von VDM berechneten Preisen bzw. den von VDM getätigten Kosten gerechnet, jeweils um 10% erhöht.

16.5 Wenn in der Vereinbarung verrechenbare Menagen angegeben sind, und sich herausstellt, dass diese Mengen zu hoch oder zu niedrig sind um die Produkte herzustellen, erfolgt eine Verrrechnung der dadurch entstehenden Mehr- oder Minderkosten.

 

17 Preise

17.1 Die Preise und Preisangaben von VDM sind maßgeblich, Preisänderungen bleiben jedoch vorbehaltlich.

17.2 Die Preise von VDM sind (grundsätzlich):

  1. a) auf Grundlage der Einkaufspreise, Löhne, Lohnkosten, Sozialabgaben, staatlichen Abgaben, Frachtkosten, Versicherungsprämien und andere Kosten zum Zeitpunkt des Angebots bzw. des Vertragsabschlusses;
  2. b) auf Lieferung ab Werk von VDM basiert;
  3. c) inkl. MwSt;
  4. d) in Euro angegeben (eventuelle Wechselkursänderungen werden weiterberechnet).

17.3 Wenn nach Vertragsabschluss, aber nach der dessen (teilweiser oder vollständiger) Ausführung Preiserhöhungen in den Kostenfaktoren von VDM ein, darunter Änderungen in den Preisen für  Materialien und Rohstoffe, Transportpreise, Wechselkursen und Währungen, ist VDM berechtigt, den fälligen Preis um einen entsprechenden Prozentsatz zu erhöhen.

17.4 Wenn eine Vereinbarung mit dem Käufer abgeschlossen wird, der ein Verbraucher ist, wird VDM diesen Käufer unverzüglich über Preiserhöhungen informieren, wie sie im vorherigen Abschnitt beschrieben sind, die von VDM innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss durchgeführt werden. In diesem Fall hat der Käufer, der ein Verbraucher ist, das Recht, die Vereinbarung zu kündigen.

17.5 Der Käufer kann aus von VDM in der Vergangenheit gewährten Rabatten keine Rechte ableiten.

 

18 Zahlung

18.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, müssen Zahlungen an VDM innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Die Unterlassung des Käufers, die Produkte zu kaufen oder eine Reklamation einzureichen, hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung.

18.2 Alle Zahlungen des Käufers an VDM werden in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit und Zahlbarkeit zur Begleichung von (1) Kosten, (2) Zinsen und (3) Kapitalbeträge zugewiesen.

18.3 Falls die Zahlung durch den Käufer, der kein Verbraucher ist, und auf der Grundlage eines Handelsvertrags handelt, nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgt, gerät dieser automatisch in Verzug und ist verpflichtet, VDM einen Zinsausgleich in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sowie alle außergerichtlichen Kosten für die Einziehung der Forderung zahlen, wobei die außergerichtlichen Kosten auf das Minimum festgelegt sind, 15% des fälligen Betrags, einschließlich Zinsen, jedoch mindestens 250,00 €.

18.4 Falls der Käufer, der kein Verbraucher ist und auf der Grundlage eines Handelsvertrages handelt, seinen Zahlungsverpflichtungen aus Nichtwollen oder Unfähigkeit nicht nachkommt, ist VDM berechtigt die Lieferungen auszusetzen oder die Vereinbarung zu kündigen, unbeschadet des Rechts von VDM auf vollständigen Schadenersatz. Im Gegensatz zu VDM ist der Käufer, der kein Verbraucher ist und auf der Grundlage eines Handelsvertrags handelt, nicht zur Aufrechnung berechtigt. Im Falle einer streitigen Forderung ist der Käufer, der kein Verbraucher ist und auf der Grundlage eines Handelsvertrags handelt, nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber VDM auszusetzen.

18.5 Falls die Zahlung durch den Käufer, der ein Verbraucher ist, nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgt und dieser Käufer es versäumt, innerhalb der festgelegten Frist den Betrag, der an VDM geschuldet wird, zu zahlen, wird VDM dem Käufer, der ein Verbraucher ist, eine schriftliche Mahnung senden, in der Folgendes angegeben ist a) eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer der Käufer die Forderung noch beglichen kann und b) die Höhe des Betrags, der als Entschädigung für außergerichtlichen Kosten in Rechnung gestellt wird, falls der Käufer (nicht) noch innerhalb der Frist zahlt.

18.6 Nach Ablauf der in Abschnitt 14 genannten Frist von 14 Tagen, ohne dass der Käufer, der ein Verbraucher ist, diese genutzt hat, gerät dieser Käufer in Verzug und VDM hat Anspruch auf die Erstattung außergerichtlicher Kosten gemäß der gesetzlichen Staffel für außergerichtliche Inkassokosten, wobei ein Mindestbetrag von € 40,00 gilt. Darüber hinaus, hat VDM ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf die Erstattung der gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

18.7 Wenn der Käufer in Verzug gerät oder im Falle der Liquidation, eines Insolvenzantrags , einer Zulassung des Käufers zur gesetzlichen Umschuldung gemäß dem Gesetz zur Umschuldung  natürlicher Personen, der Entmündigung des Käufers, der Beschlagnahme oder (vorläufiger) Zahlungsaufschub des Käufers, werden ab diesem Zeitpunkt alle offene Forderungen von VDM gegenüber dem Käufer unverzüglich fällig.

18.8 VDM ist jederzeit berechtigt, vor Lieferung oder Fortsetzung der Lieferung nach eigenem Ermessen eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers zu verlangen.

18.9 bei Teillieferungen ist VDM berechtigt diese Teillieferungen separat zu berechnen.

 

19 Aussetzung / Auflösung

19.1 Die Bestimmungen in diesem Artikel gelten nur wenn VDM mit dem Käufer, der kein Verbraucher ist, einen Vertrag abschließt und die Beziehung zwischen den Parteien durch einen Handelsvertrag geregelt wird.

19.2 VDM ist berechtigt die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne gerichtliche Invention schriftlich sofort aufzulösen oder auszusetzen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz zu sein und unbeschadet des Rechts von VDM, statt der Auflösung oder Aussetzung die Erfüllung zu verlangen und unbeschadet seines Rechts auf Schadenersatz wenn:

  1. a) der Käufer seinen Verpflichtungen nicht erfüllt und diese Nichterfüllung nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Versanddatum der Mahnung behoben ist;
  2. b) nach Vertragsabschluss VDM Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann;
  3. c) der Käufer einen Konkurs beantragt hat oder ihm oder sich im Konkurs befindet.
  4. d) der Insolvenzantrag Käufers beantragt wurde oder der Käufer für Zahlungsunfähig erklärt wurde;
  5. e) der Käufer die Zulassung zum Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen beantragt, oder dass die Zulassung gewährt wird;
  6. f) auf einen erheblichen Teil des Vermögens des Käufers Beschlagnahme erfolgt.

19.3 Wenn VDM die Vereinbarung gemäß diesem Artikel auflöst oder aussetzt, ist jede Forderung von VDM gegenüber dem Käufer sofort fällig.

 

20 Eigentumsvorbehalt

20.1 Alle von VDM gelieferten Produkten, sei es verarbeitet oder unverarbeitet, bleiben im Eigentum von VDM, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung erfüllt hat.

20.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu kaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

20.3 Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfänden Rechte daran geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, VDM umgehend darüber zu informieren.

20.4 Der Käufer ist verpflichtet die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und als erkennbares Eigentum von VDM aufzubewahren.

20.5 Solange der Käufer Produkte in seinem Besitz hat, auf die VDM sein Eigentumsvorbehalt ausüben kann, ist der Käufer auf erste Anforderung, ohne dass eine gerichtliche Intervention erforderlich ist, verpflichtet, die Produkte von VDM an VDM zu übergeben.  VDM und seine Mitarbeiter sind dann berechtigt, das Gelände des Käufers zu betreten, um sich – auf Kosten des Käufers –den tatsächlichen Besitz der gelieferten Produkte zu verschaffen.

20.6 Der Käufer verpflichtet sich, die Interessen von VDM im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, diese Interessen im Schadensfall zu entschädigen und seinen Anspruch gegenüber seinen Versicherern auf erste Anforderung an VDM abzutreten. Der Käufer macht auf erste Anforderung von VDM eine Angabe über die beteiligte(n) Versicherungsgesellschaft(en) und Versicherungsbedingungen.

20.7 Der Käufer hat gegenüber VDM kein Zurückbehaltungsrecht an den von VDM gelieferten Produkten.

 

21 Garantie und Reklamation

21.1 VDM gewährleistet die Zuverlässigkeit der von ihr gelieferten Produkte, gemäß dem, was der Käufer aufgrund der Vereinbarung vernünftigerweise erwarten kann, während der folgenden Frist und unter den folgenden Bedingungen ein.

21.2 VDM übernimmt gegenüber dem Käufer ausschließlich die Garantie, die die Lieferanten von VDM gegenüber VDM übernehmen, vollständig unter denselben Bedingungen, mit einer maximalen Garantiefrist von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

21.3 Die Gewährleistungsfrist wird durch Garantiearbeiten und/oder Ersatzlieferungen im Rahmen der Gewährleistung nicht verlängert.

21.4 Der Käufer ist verpflichtet, die von VDM gelieferten Produkte unverzüglich bei Lieferung auf deren Konformität zu überprüfen.

21.5 Unbeschadet anderweitiger Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden Beschwerden des Käufers hinsichtlich die Nichteinhaltung der von VDM gelieferten Produkte mit der Vereinbarung und daraus resultierende Garantieansprüche von VDM nur dann berücksichtigt, wenn und soweit diese Beschwerden innerhalb angemessener Zeit schriftlich bei VDM eingereicht werden, unter Angabe der Art des Mangels. Für einen Käufer, der kein Verbraucher ist, und aufgrund eines Handelsvertrags handelt, beträgt die angemessene Frist 48 Stunden nach Lieferung. Für den Käufer, der ein Verbraucher ist, gilt als angemessener Zeitraum maximal 2 Monate nachdem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen.  Ermessen hätte entdecken müssen, als angemessene Frist betrachtet. Bei fehlender rechtzeitiger Beschwerde erlischt jeder Anspruch gegen VDM.

21.6 Etwaige Beschwerden bezüglich Mengen, Spezifikationen und eventueller Mängel, müssen unverzüglich auf der erteilten Rechnung, dem Frachtbrief, dem Lieferschein oder einem ähnlichen Dokument vermerkt werden. Wenn dies nicht erfolgt, gelten die genannten Dokumente als zwingender Beweis gegenüber dem Käufer.

21.7 Beschwerden bezüglich von Käufer falsch bestellten Mengen, Volumen und/oder Produkttypen, werden von VDM nicht akzeptiert.

21.8 Beschwerden werden nicht weiter bearbeitet, wenn:

  1. a) es geringfügige Abweichungen in Qualität, Menge, Material, Grösse, Farbe und andere Abweichungen gibt, die in der Branche als akzeptabel gelten;
  2. b) es zu Glasbruch, Kondensation, Rissbildung oder Verformung kommt. Eine klemmende oder geschrumpfte Tür und/oder ein Fenster gilt u.a. als normale Verformung des
  3. c) das Produkt von einer Abbildung im Katalog, Broschüren und anderen Werbematerialien von VDM abweicht;
  4. d) Ein Defekt auf Zeichnungen, Skizzen, Designs, Spezifikationen, Materialien oder Informationen beruht, die vom Käufer bereitgestellt oder zur Verfügung gestellte wurde;
  5. e) Käufer das Produkt selbst repariert, bearbeitet oder von Dritten reparieren oder bearbeiten lässt;
  6. f) Das gelieferte Produkt ungewöhnlichen Umständen im weitesten Sinne des Wortes ausgesetzt war oder anderweitig unsachgemäß behandelt wurde, oder im Widerspruch zu den Anweisungen von VDM behandelt oder gewartet wurde.;
  7. g) die Produkte vom Käufer nicht in Übereinstimmung mit den von VDM herausgegebenen Dokumentationen, Instruktionen, Anleitungen usw. verwendet wurden;
  8. h) die Produkte vom Käufer oder Dritte nicht gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik und/oder unter normalen Bedingungen verarbeitet und/oder installiert wurden.

21.9 Nach Eingang eines Gewährleistungsanspruchs, wird VDM so schnell wie möglich Gespräche mit dem Käufer führen. Anschließend wird der Käufer VDM bei Bedarf die Gelegenheit bietet, die Produkte zu prüfen oder prüfen zu lassen und VDM gibt eine Erklärung zur Anwendbarkeit der Garantie im jeweiligen Fall ab. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierten Produkte zur Verfügung von VDM zu halten, andernfalls verfällt jegliches Recht auf Leistung, Reparatur, Auflösung und/oder (Schadens-)Ersatz

21.10 Wenn VDM zu der Schlussfolgerung gelangt, dass kein Anspruch auf Garantie geltend gemacht werden kann, wird sie den Käufer so bald wie möglich darüber informieren. Sie kann dann dem Käufer die Kosten der Untersuchung aus dem vorherigen Absatz in Rechnung stellen.

21.11 Erweist sich eine Beschwerde als berechtigt, gilt der Grundsatz, dass VDM die Produkte innerhalb einer angemessener Frist repariert bzw. ersetzt. Nur wenn eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, ist der Käufer berechtigt:

  1. a) die Vereinbarung zu kündigen, es sei denn, die Abweichung ist geringfügig und rechtfertigt daher keine Kündigung mit allen entsprechenden Folgen; oder
  2. b) den Preis im Verhältnis zum Grad der Abweichung der Produkte vom Vertrag zu minderen.

 

21.12 Dem Käufer, der Anspruch auf Garantie erhebt, ist es nicht gestattet, den Mangel auf eigene Initiative und/oder durch eine Partei seiner Wahl  den Mangel zu beheben oder beheben zu lassen, andernfalls verfällt das Recht auf Leistung, Reparatur, Auflösung und/oder (Schadens)Ersatz.

21.13 Beschwerden in Bezug auf berechnete Preise und andere Beschwerden in Bezug auf Rechnungen müssen innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei VDM unter Angabe einer Beschreibung der Art der Beschwerde, eingereicht werden. Später eingereichte Beschwerden in Bezug auf berechnete Preise und Rechnungen werden nicht akzeptiert.

21.14 Ein erfolgreicher Garantieanspruch führt niemals zu einem weitergehenden Recht als zu Reparatur, Ersatz oder Gutschrift, wie in den vorherigen Absätzen beschrieben. Ein solcher Gewährleistungsanspruch führt nicht zu einer Haftung von VDM und/oder einer Verpflichtung zur Erstattung von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit von VDM vor.

21.15 Etwaige Mängel an einem Teil der gelieferten Produkte, berechtigen den Käufe nicht, die gesamte Lieferung der gelieferten Produkte abzulehnen.

21.16 Nach Feststellung eines Mangels an einem Produkt, ist der Käufer verpflichtet alles zu tun, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, einschließlich der sofortigen Einstellung der Verwendung und Bearbeitung.

21.17 Für Beratungen durch VDM, durchgeführte Inspektionen und ähnliche Arbeiten wird keine Gewähr übernommen.

 

22 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

22.1 Die Bestimmungen in diesem Artikel gelten ausschließlich, wenn VDM mit dem Käufer, der ein Verbraucher ist, eine Vereinbarung abschließt und die Beziehung zwischen den Parteien nicht durch einen Handelsvertrag, sondern durch eine Vereinbarung gemäß den Bedingungen geregelt wird, die als Fernabsatzvertrag im Sinnen von Artikel 6:230g des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs anzusehen ist.

22.2 Grundsätzlich gilt, dass die von VDM gelieferten Waren vertragsgemäß und einwandfrei sind. Der Käufer hat Anspruch darauf.

22.3 Der Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Vereinbarung, ohne Angabe von Gründen, innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Tagen zu kündigen und sein Widerrufsrecht auszuüben. Diese Bedenkzeit beginnt am:

  1. a) am Tag nach Erhalt der Produkte durch den Käufer (oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht der Spediteur ist); oder
  2. b) am Tag, an dem der Käufer (oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht der Spediteur ist) das letzte Produkt erhalten hat, wenn der Käufer in derselben Bestellung mehrere Produkte bestellt hat, die separat geliefert werden; oder
  3. c) am Tag an dem Käufer (oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht der Spediteur ist) die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat, wenn die Lieferung der Produkte aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht.

Das Widerrufsrecht kann auch vor erfolgter Lieferung in Anspruch genommen werden.

22.4 Das Widerrufsrecht gilt ausdrücklich nicht, wenn VDM Produkte gemäß den Spezifikationen des Käufers hergestellt hat, die nicht vorgefertigt sind und aufgrund einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Käufers hergestellt werden (Maßarbeit) und wenn das hergestellte Produkt eindeutig persönlicher Natur ist, oder aufgrund seiner Beschaffenheit nicht zurückgesandt werden kann.

22.5 Während der Bedenkzeit ist der Käufer verpflichtet, die Produkte und alles, was damit geliefert wurde, sorgfältig zu behandeln. Der Käufer muss in der Lage sein die Art, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts zu beurteilen, daher dürfen Verpackungen usw. entfernt werden. Der Käufer haftet für die Wertminderung der Produkte, wenn diese während der Bedenkzeit über das hinaus behandelt wurden, was zur Feststellung ihrer Art, Eigenschaften und Funktionsweise notwendig ist.

22.6 Der Käufer der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, ist verpflichtet dies VDM innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte mittels des von VDM zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Musterformulars oder einer diesbezüglichen eindeutigen Erklärung mitteilen.

22.7 VDM wird den Eingang des Musterformulars oder die Erklärung, wie im vorherigen Abschnitt erwähnt, unverzüglich dem Käufer bestätigen.

22.8 Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss er das Produkt und alles, was damit geliefert wurde, soweit wie möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen an VDM zurücksenden oder nachweisen, dass das Produkt gemäß den von VDM bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen zurückgesandt wurde.

22.9 Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Musterformulars, oder der Erklärung des Käufers wird VDM, wenn der Käufer den Kaufpreis des Produkts bereits bezahlt hatte, den Kaufpreis (abzüglich der Lieferkosten, es sei denn, der Käufer at ausdrücklich die Lieferung anstelle der Abholung ab Werk gewählt) über dasselbe Zahlungsmittel wie zuvor vom Käufer verwendet, sofern der Käufer nicht ausdrücklich einer anderen Zahlungsmethode zugestimmt hat.

22.10 Wenn der Käufer den Kaufpreis des Produkts bereits bezahlt hat, erstattet VDM innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Musterformulars oder der Erklärung des Käufers den Kaufpreis (ohne Versandkosten, es sei denn, der Käufer hat sich nicht ausdrücklich für die Lieferung entschieden anstelle Lieferung ab Werk) Rückerstattung mit der gleichen Zahlungsmethode, die der Käufer zuvor verwendet hat, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich einer anderen Art und Weise zugestimmt.

 

23 Stornierung und Entschädigung

23.1 Der Käufer darf eine mit VDM abgeschlossene Vereinbarung nicht stornieren, es sei denn, die Bestimmungen in Artikel 22 sind anwendbar. Wenn der Käufer eine mit VDM abgeschlossene Vereinbarung trotzdem ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, VDM alle vernünftigerweise entstandenen Kosten, die Arbeiten von VDM und entgangenen Gewinn von VDM, zuzüglich MwSt zu erstatten. Die Entschädigung beträgt mindestens 15% des Kaufpreises bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Produkte durch VDM. Die Entschädigung beträgt mindestens 50% des Kaufpreises, ab dem Zeitpunkt, an dem die Produkte von VDM in Produktion genommen werden.

22.10 Wenn der Käufer innerhalb der Bedenkzeit nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird die Vereinbarung endgültig.

 

24 Haftung

24.1 Die Haftung von VDM ist auf die Deckung beschränkt, die die Versicherung bietet. Falls die Versicherung von VDM keine oder unzureichende Deckung bietet, ist die Haftung von VDM im Falle einer nachweisbaren Verletzung ihrer Verpflichtungen auf die Höhe des Nettorechnungswerts (ohne MwSt) der betreffenden Vereinbarung oder, wenn Teillieferungen vereinbart sind, der Nettorechnungswert (ohne MwSt) der Teillieferung begrenzt, auf die sich das schadensverursachende Ereignis bezieht.

24.2 VDM haftet nicht für indirekten Schäden, darunter ausdrücklich, jedoch nicht ausschließlich: Betriebsschäden, entgangener Gewinn, Folgeschäden, Schäden durch Betriebsausfall, immaterielle Schäden, Vermögenschäden und Personenschäden, einschließlich sämtlicher möglicher Ansprüche Dritter, im weitesten Sinne des Wortes.

24.3 VDM haftet niemals für Schäden an Produkten, aufgrund unsachgemäßer Lagerung, Verarbeitung Verwendung oder Wartung durch den Käufer oder einen Dritten.

24.4 Der Käufer ist verpflichtet, VDM von allen möglichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Kunden, hinsichtlich angeblicher Schäden, aus welchem Grund auch immer, die sich aus  oder im Zusammenhang mit der Vertrag an gelieferten Produkten ergebe, schadlos zu halten.

 

25 Geheimhaltung und geistiges Eigentum

25.1 Alle Informationen, im weitesten Sinne des Wortes, darunter insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Unternehmensinformationen, die auf spezifische Merkmale des Geschäfts oder Unternehmens von VDM abzielen (Arbeitsprozesse, Verfahren und Preisgestaltung), die VDM dem Käufer im Rahmen der Verhandlungen oder der Vereinbarung zur Verfügung stellt, sind streng persönlich und vertraulich.

25.2 Alle geistliche Eigentumsrechte an Produkten, die von VDM stammen, sowie auch andere Gegenstände, Designs, Verfahren, Modelle, Bilder, Zeichnungen, Fotos, Prototypen, Drucksachen, Dateien und dergleichen, gehören ausschließlich VDM zu, ungeachtet des Beitrags des Käufers (oder vom Käufer beauftragten Dritten) zu deren Entstehung.

25.3 Die Ausübung der oben genannten Rechte des geistigen Eigentums – Bekanntmachung, Übertragung, Vervielfältigung – ist sowohl  während als auch nach der Ausführung ausdrücklich und ausschließlich VDM vorbehalten.

 

26 Höhere Gewalt

26.1 VDM haftet nicht für Verzögerungen oder Vertragsverletzung, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind und daher nicht VDM zuzuschreiben sind.

26.2 VDM verpflichtet sich, den Käufer so schnell wie möglich zu informieren, wenn sich eine Situation höherer Gewalt ergibt.

26.3 Als nicht zuordenbares Versäumnis von VDM wird jede von VDM unabhängige Umständlichkeit verstanden – auch wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhersehbar war-, die die Erfüllung der Vereinbarung dauerhaft oder vorübergehend unmöglich macht, darunter fallen auf jeden Fall, jedoch nicht ausdrücklich:

  1. a) Schäden aufgrund von Naturkatastrophen und/oder schweren Wetterbedingungen (Sturmschäden);
  2. b) Krieg, Kriegsgefahr und/oder jede andere Form bewaffneter Konflikte einschließlich Terrorismus oder deren Bedrohung in den Niederlanden und/oder anderen Ländern, die die Lieferung von Waren oder Rohstoffen behindern;
  3. c) Streiks, erzwungene Betriebsschließungen, Aufstände und jede andere Form von Störungen und/oder Behinderungen durch Dritte, die die Lieferung von Waren oder Rohstoffen behindert;
  4. d) Pandemien;
  5. e) Verlust oder Beschädigung von Produkten während des Transports;
  6. f) Krankheit eines oder mehrerer schwer zu ersetzen Mitarbeiter;
  7. g) Gesetzliche- oder behördliche Maßnahmen der Regierung, die Lieferungen behindern, einschließlich Import- und Exportverbote;
  8. h) Verbote oder Behinderungen bei der Lieferung an VDM durch Organisationen, Institutionen, Gruppen oder vertragliche Kooperationsformen, denen VDM angeschlossen ist oder an denen sie teilnimmt;
  9. i) Mangel und/oder Störungen an Transportmitteln, Produktionsanlagen oder Energieversorgung;
  10. j) Brand oder Unfälle im Unternehmen von VDM;
  11. k) Nichtlieferung oder verspätete Lieferung an VDM durch Lieferanten;
  12. l) Stagnation in der Versorgung mit Waren, Rohstoffen und/oder Energie

26.4 Während der Dauer der Situation höherer Gewalt ist VDM berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen.

26.5 Wenn VDM aufgrund vorübergehender (länger als 3 Monate) oder dauerhafter höherer Gewalt daran gehindert wird die Vereinbarung (weiterhin) auszuführen, ist sie berechtigt den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz zu kündigen.

26.6 Wenn VDM im Fall einer höheren Gewaltsituation bereits teilweise ihren Verpflichtungen nachgekommen ist, ist der Käufer verpflichtet, den für diesen Teil fälligen Preis an VDM zu zahlen.

 

27 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

27.1 VDM sammelt und verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers im Zusammenhang mit der Verwaltung der Geschäftsbeziehung zum Käufer und die Ausführung der Vereinbarung. Die personenbezogenen Daten werden von VDM streng vertraulich behandelt und nur für die oben genannten Zwecke verwendet. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass VDM personenbezogene Daten an seine Lieferanten oder an Dritte weitergibt, sofern dies im Rahmen der oben genannten Zwecke erforderlich ist.

Der Käufer kann jederzeit durch schriftlichen Anfrage an die Geschäftsleitung von VDM mitteilen, dass die Daten des Käufers aus den Dateien von VDM geändert, ergänzt oder gelöscht werden müssen, wie in der Datenschutzerklärung von VDM angegeben. (https://tuinhuiscentrum.nl/informatie/privacy- statementcookies). Diese Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

28 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

28.1 Die Verhandlungen, Bedingungen und Vereinbarungen mit VDM sowie deren Ausführung unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

28.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden ausschließlich dem zuständigen Richter des Bezirksgerichts Ostbrabant vorgelegt.

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